Nachts zapfen erlaubt: Warum die WM2026LärmSchV ein Geschenk für die Gastronomie ist
Klingt erstmal nach trockenem Behördendeutsch – ist aber eine der besten Nachrichten des Jahres für Gastronomen in ganz Deutschland. Die Bundesregierung hat eine Sonderverordnung verabschiedet, die die Gastronomie durch den WM-Sommer trägt. Wir erklären, was dahintersteckt und was das konkret für deinen Betrieb bedeutet.
Was ist die WM2026LärmSchV – und warum gibt es sie?
Bereits seit dem 20. Mai 2026 gilt die sogenannte „WM2026LärmSchV". Diese befristete Verordnung erlaubt Ausnahmen vom sonst gültigen Lärmschutzrecht. Bis zum 31. Juli 2026 bleibt sie in Kraft – und deckt damit die gesamte Dauer der Männer-Weltmeisterschaft in Mexiko, Kanada und den USA ab, die vom 11. Juni bis 19. Juli läuft. Ehv-kleve
Der Grund dafür ist simpel und liegt an der Zeitverschiebung: Allein während der Vorrunde finden 18 WM-Partien um 21 oder 22 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit statt – genau dann beginnt normalerweise die Nachtruhe. Zwölf Begegnungen starten sogar erst um 3 Uhr morgens. Ehv-kleve
Ohne diese Sonderregelung wäre für viele Gastronomen nach 22 Uhr Schluss mit Public Viewing gewesen. Ein Szenario, das DEHOGA und die gesamte Branche zu Recht als absurd empfunden hätten.
Was ändert sich konkret für dich?
Üblicherweise greift der gesetzliche Lärmschutz ab 22 Uhr. Wer danach Musik, Jubel oder Fangesänge aus seinem Lokal oder Biergarten nach draußen dringen lässt, riskiert Bußgelder oder Beschwerden von Anwohnern. Dank der neuen Verordnung können Städte und Gemeinden nun im Einzelfall Ausnahmen genehmigen – auch für Veranstaltungen nach Mitternacht. Ehv-kleve
Das heißt für dich: Biergarten auf, Leinwand raus, Zapfhahn bereit. Zumindest mit der richtigen Genehmigung – aber dazu gleich mehr.
DEHOGA ist begeistert – und das zu Recht
Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA hatte sich ausdrücklich für diese Regelung eingesetzt und spricht von einer guten Nachricht für Gastronomen und deren Gäste. Für Bars, Kneipen und Biergärten bedeutet das: mehr Spielraum, mehr Gäste, mehr Umsatz. Besonders relevant ist das, weil es in diesem Jahr weniger große Fanmeilen geben wird als bei früheren Turnieren.
Bundesumweltminister Carsten Schneider fasste es so zusammen: „Die Public-Viewing-Verordnung erlaubt Ausnahmen vom Lärmschutz, damit gemeinsames Fußballgucken auch nach 22 Uhr zugelassen werden kann. Unser Ziel ist ein fairer Ausgleich zwischen Fußballfest und Lärmschutz."
Das klingt fair – und gibt dir als Gastronom echten Spielraum für einen umsatzstarken Sommer.
Wichtig: Genehmigung nicht vergessen!
Es gibt einen Haken, den du kennen musst: Trotz der Lockerung gibt es keinen Freifahrtschein. Jede Veranstaltung muss einzeln bei der zuständigen Behörde vor Ort beantragt und geprüft werden. Das Ordnungsamt entscheidet dann, ob das öffentliche Interesse an der Übertragung schwerer wiegt als der Schutz der Nachtruhe der Anwohner. Einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung gibt es nicht.
Also: Nicht einfach loslegen und auf Kulanz hoffen – sondern jetzt noch schnell beim Ordnungsamt nachfragen und die Genehmigung beantragen. Die WM beginnt am 11. Juni, die Zeit drängt!
Wenn die Kasse läuft, muss alles stimmen
Ein volles Lokal an einem WM-Abend ist fantastisch. Aber es bedeutet auch: Die Kasse arbeitet auf Hochtouren. Runde um Runde, Bestellung um Bestellung, Bon um Bon. Genau dann willst du keine Überraschungen erleben – kein Papierstau, kein leerer Rollenkern, keine abgebrochene Quittung.
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